Richtlinien für die Vergabe und Durchführung der Hauptschau des King-Club Deutschland |
Für die Vergabe gelten folgende Richtlinien:
Die Hauptschau wird auf Antrag durch die Jahreshauptversammlung des KCD vergeben und in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ausrichter und dem Vorsitzenden des KCD, der ein Mitspracherecht hat, durchgeführt. Mit der Ausrichtung sollten vorrangig Vereine betraut werden, in denen ein aktives KCD-Mitglied tätig ist. Diese Person soll mit Gewähr dafür bieten, dass alle Vergaberichtlinien eingehalten werden, Austragungsort und -Termin sollten, wenn möglich, mindestens 2 Jahre im Voraus festgelegt werden.
Für die Durchführung gelten folgende Richtlinien:
1. Die Durchführung der KCD-Hauptschau erfolgt gemäß den gültigen AAB des BDRG, sowie unter Berücksichtigung nachfolgender Sonderbestimmungen.
2. Standgeld, Kostenbeitrag und Anzahl der zu vergebenden Kingbänder richten sich nach den Beschlüssen des KCD. Änderungen können nur mit Zustimmung des Vorstands vorgenommen werden. Zusätzlich werden 2 Stück Förderbänder und 4 Champion-Tiere ausgezeichnet ( 1,0 jung, 1,0 alt, 0,1 jung, 0,1 alt ), hierzu wird auf 4 Kingbändern der Zusatz Champion eingestickt. Beschaffung und Finanzierung der erforderlichen Kingbänder und Championbänder erfolgt durch den Ausrichter. Die Vergabe erfolgt auf dem Züchterabend.
3. Ein Hotelverzeichnis zur HSS ist im Kingjournal des Veranstaltungsjahres zu veröffentlichen. Die Meldepapiere sind dem KCD bis zum Mai im Veranstaltungsjahr vorzulegen und werden mit dem Sommerrundschreiben an alle KCD-Mitglieder versendet.
4. Ca.3 – 4 Wochen vor dem Meldeschluss setzt der Veranstalter auf seine Kosten eine Anzeige in die derzeitige Fachpresse.
5. Es sollen möglichst nur Sonderrichter (SR) des KCD zur Bewertung eingesetzt werden. Die Zuchtwarte legen fest, welche SR eingesetzt werden. Diese sind nach Möglichkeit 1 bis 2 Jahre im Voraus zu verpflichten. Änderungen sind nur im Einvernehmen mit den Zuchtwarten möglich. Abweichungen hiervon sind schriftlich beim 1. Vorsitzenden oder 1. Zuchtwart zu beantragen. Sie sind nur gültig, wenn sie von einem der Beiden schriftlich bestätigt werden. Die Zuchtwarte werden als Obleute eingesetzt und sind von Bewertungsaufträgen freizustellen. Es wird grundsätzlich an 2 Tagen bewertet
6. Der Käfigaufbau ist mit 50er Käfigen, möglichst einreihig in Augenhöhe ca. 1000 – 1200 mm vorzunehmen. Sollte nur ein zweireihiger Aufbau realisiert werden können, so sollten die Besuchergänge mindestens 120 cm breit sein. Der Käfigunterbau sowie Seiten- und Rückwände sind vor Bewertungsbeginn mit geeignetem Material zu verkleiden. Futter und Trinkgefäße sind, um Verschmutzungsgefahr vorzubeugen, möglichst in geeigneter Höhe anzubringen.
7. Wenn möglich sollten bei der Vergabe der Käfignummern die Tiere so gemischt werden, dass Tiere eines Ausstellers nicht nebeneinander stehen
8. Katalogisierung der Farbenschläge sollte analog des gültigen Rassestandards erfolgen.
9. Der 1.Zuchtwart wird unmittelbar nach dem Meldeschluss über die Tierzahl innerhalb der Klassen (Farbenschlag, Geschlecht jung/alt) informiert. Er benötigt außerdem, Namen der verpflichteten Preisrichter und welche Farbenschläge diese gegebenenfalls gemeldet haben bzw. ausstellen. Er erhält zeitnah eine Information über die zu vergebenden King-Bänder.
10. Alle ausgesetzten Preise müssen vergeben und von Ausstellern errungen werden können.
11. Die seuchenpolizeilichen und tierschutzrelevanten Bestimmungen sind zu beachten und ggfs. die nötigen Impfbescheinigungen zu kontrollieren.
12. Am Einlieferungstag findet abends gegen 20:00 Uhr eine Sonderrichter-besprechung statt, auf der auch die Preisrichterunterlagen ausgegeben werden. Hierfür wird ein geeigneter Raum ohne Öffentlichkeit benötigt.
13. Während der Bewertung sind in Abstimmung mit den Zuchtwarten Schreiber zugelassen.
14. An den Bewertungstagen sollte die Halle so temperiert sein, dass sich die Tiere präsentieren.
15. An den beiden Richttagen werden ca.30 Käfignummern mit abgehängter Rückwand in unmittelbarer Nähe der Ausstellungskäfige aufgestellt, damit die zur Höchstnote vorgestellten Tiere verglichen werden können.
16. Die King-Band-Tiere sind während der Schau extra in einen Ehrenhof zu stellen. Hierzu sollten die Käfige zu den Öffnungszeiten der Schau in ca. 2 m Abstand abgeschrankt werden, so dass die Tiere die notwendige Ruhe vor Belästigungen durch Besucher haben.
17. Die Besucher sind darauf hinzuweisen, dass das Benutzen von Preisrichterstäben, während des Einsetzens und über die gesamte Ausstellung verboten ist. Dies muss seitens der AL überwacht werden ( s. AAB ). Tierschutzrelevante Bestimmungen und Auflagen sind in Absprache und nach Vorgabe des Hauptverein an der Käfigreihen auszuhängen.
18. Der Katalog enthält eine Farbenschlagsrangliste. Gewertet werden die 5 besten Tiere eines Züchters ( jung und alt – beiderlei Geschlecht ) in den vorher festgelegten Farbenschlaggruppen.
19. Der offizielle Tierverkauf, der auf der Ausstellung verkäuflich gemeldeten King, darf nicht vor dem öffentlichen Einlass der Schaubesucher erfolgen. Die Verkaufsvermittlungsprämie geht zu Lasten des Verkäufers und sollte 15 % des Verkaufspreises nicht übersteigen. Bei entsprechendem Raumangebot sollte eine separate Verkaufsbörse angegliedert werden. Kauf und Verkauf ist hier vom Einsetzen bis 1 Stunde vor dem Aussetzen möglich. Eine Sonderverkaufsausstellung außerhalb der Schau, bzw. der Tierbörse ist unzulässig.
20. Sollte es erforderlich sein, wird dem King-CIub Deutschland ein kostenloser Platz (ca. 3 x 5 Meter) für seinen Werbestand in der Ausstellungshalle zur Verfügung gestellt. Einem Taubenfotografen, der Aufnahmen von unseren Kingtauben macht, muss kostenlos ein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt werden.
21. Eine dem Ereignis angemessene Eröffnungsfeier sollte durchgeführt werden.
22. Das Aussetzten der Tiere erfolgt am Sonntag gemäß den tierschutzrelevanten Bestimmungen, spätestens ab 12:00 Uhr, sofern jeder Aussteller sein eigenes Tier gemäß Abfrage durch die AL eingepackt hat.
23. Mit der Übernahme der Hauptschau des KCD gehen alle Risiken zu Lasten des Ausrichters.
Der Gesamtvorstand des KCD
Sehr geehrter Ausrichter der Hauptsonderschau des King-Club Deutschland,
der King-Club beteiligt sich an der Ausrichtung der Hauptsonderschau mit einem Betrag von
600,00 €
Der zur Verfügung gestellte Betrag ist wie folgt zu verwenden:
- 200,00 € zur Ausschmückung der Hauptsonderschau
- 200,00 € für 20 SE a 10,00 € – diese müssen im Katalog veröffentlicht werden
- 200,00 € als Zuschuss für die Freistellung der beiden Zuchtwarte vom Bewertungsauftrag
Wir hoffen, dass der King-Club Deutschland mit dieser Unterstützung zum Guten gelingen der
Veranstaltung beigetragen kann und wünscht dem Veranstalter für alle Vorbereitungen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Gehrmann
1.Vorsitzender