Richtlinie zur Vergabe der HSS

Richtlinien für die Vergabe und Durchführung der Hauptschau des King-Club Deutschland  

Für die Vergabe gelten folgende Richtlinien:

Die Hauptschau  wird auf Antrag durch die Jahreshauptversammlung  des KCD vergeben  und in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ausrichter und dem Vorsitzenden  des KCD, der ein Mitspracherecht  hat, durchgeführt. Mit der Ausrichtung sollten vorrangig  Vereine  betraut werden, in denen  ein aktives  KCD-Mitglied  tätig ist. Diese  Person  soll mit Gewähr  dafür bieten,  dass alle  Vergaberichtlinien  eingehalten  werden, Austragungsort  und -Termin sollten, wenn möglich, mindestens  2 Jahre im Voraus festgelegt werden.

Für die Durchführung gelten folgende Richtlinien:

1. Die Durchführung  der KCD-Hauptschau erfolgt gemäß  den gültigen AAB des BDRG, sowie  unter Berücksichtigung  nachfolgender Sonderbestimmungen.

2. Standgeld,  Kostenbeitrag  und Anzahl  der zu vergebenden  Kingbänder  richten  sich nach den Beschlüssen  des KCD.  Änderungen können  nur mit Zustimmung  des Vorstands vorgenommen  werden.  Zusätzlich werden 2 Stück Förderbänder und 4 Champion-Tiere ausgezeichnet ( 1,0 jung, 1,0 alt, 0,1 jung, 0,1 alt ), hierzu wird auf 4 Kingbändern  der Zusatz  Champion  eingestickt.  Beschaffung und Finanzierung der erforderlichen  Kingbänder  und Championbänder  erfolgt durch den Ausrichter. Die Vergabe  erfolgt auf dem Züchterabend.

3. Ein Hotelverzeichnis zur HSS ist im Kingjournal des Veranstaltungsjahres zu veröffentlichen. Die Meldepapiere sind dem KCD bis zum Mai im Veranstaltungsjahr vorzulegen und werden mit dem Sommerrundschreiben an alle KCD-Mitglieder versendet.

4. Ca.3 – 4 Wochen  vor dem  Meldeschluss setzt der Veranstalter  auf seine Kosten  eine Anzeige  in die derzeitige Fachpresse.

5. Es sollen möglichst nur Sonderrichter  (SR) des  KCD zur Bewertung  eingesetzt werden. Die Zuchtwarte legen fest, welche SR  eingesetzt werden.  Diese  sind nach  Möglichkeit  1 bis 2 Jahre  im Voraus  zu verpflichten. Änderungen sind nur im Einvernehmen mit den Zuchtwarten möglich. Abweichungen  hiervon sind schriftlich  beim  1. Vorsitzenden  oder 1. Zuchtwart zu beantragen. Sie sind nur gültig, wenn  sie von einem der Beiden schriftlich bestätigt  werden.  Die Zuchtwarte werden als Obleute eingesetzt und sind von Bewertungsaufträgen freizustellen. Es wird grundsätzlich an 2 Tagen bewertet

6. Der Käfigaufbau  ist mit 50er  Käfigen, möglichst  einreihig  in Augenhöhe  ca. 1000 – 1200 mm vorzunehmen.  Sollte  nur ein zweireihiger Aufbau  realisiert werden können,   so sollten die Besuchergänge  mindestens 120 cm breit sein. Der Käfigunterbau  sowie Seiten- und Rückwände  sind vor Bewertungsbeginn  mit geeignetem Material zu verkleiden. Futter und Trinkgefäße  sind, um Verschmutzungsgefahr vorzubeugen,  möglichst in geeigneter Höhe anzubringen.

7. Wenn möglich sollten  bei der Vergabe der Käfignummern  die Tiere  so gemischt  werden, dass Tiere eines  Ausstellers nicht nebeneinander stehen

8. Katalogisierung  der Farbenschläge sollte analog des gültigen Rassestandards erfolgen.

9. Der 1.Zuchtwart  wird  unmittelbar  nach dem Meldeschluss über die Tierzahl  innerhalb der Klassen (Farbenschlag, Geschlecht jung/alt)  informiert. Er benötigt außerdem, Namen der verpflichteten  Preisrichter und welche Farbenschläge  diese  gegebenenfalls gemeldet   haben bzw. ausstellen. Er erhält  zeitnah eine Information über die zu vergebenden King-Bänder.

10. Alle ausgesetzten  Preise  müssen vergeben und von Ausstellern  errungen werden  können.

11. Die seuchenpolizeilichen und tierschutzrelevanten Bestimmungen sind zu beachten und ggfs. die nötigen Impfbescheinigungen zu kontrollieren.

12. Am Einlieferungstag  findet  abends  gegen 20:00 Uhr eine Sonderrichter-besprechung statt, auf der auch die Preisrichterunterlagen ausgegeben werden. Hierfür wird ein geeigneter Raum ohne Öffentlichkeit benötigt.

13. Während der Bewertung  sind in Abstimmung mit den Zuchtwarten Schreiber zugelassen.

14. An den Bewertungstagen sollte die Halle so temperiert sein, dass sich die Tiere  präsentieren.

15. An den beiden Richttagen werden ca.30 Käfignummern mit abgehängter Rückwand  in unmittelbarer Nähe der Ausstellungskäfige aufgestellt, damit die zur Höchstnote  vorgestellten Tiere verglichen  werden  können.

16. Die King-Band-Tiere sind während der Schau extra in einen Ehrenhof zu stellen.  Hierzu  sollten die Käfige zu den Öffnungszeiten der Schau in ca. 2 m Abstand abgeschrankt werden, so dass die Tiere die notwendige  Ruhe  vor Belästigungen  durch  Besucher  haben.

17. Die Besucher  sind darauf  hinzuweisen, dass das Benutzen  von Preisrichterstäben, während  des Einsetzens  und über die gesamte  Ausstellung  verboten  ist. Dies muss seitens der AL überwacht werden  ( s. AAB ). Tierschutzrelevante Bestimmungen und Auflagen sind in Absprache und nach Vorgabe des Hauptverein an der Käfigreihen auszuhängen.

18.  Der Katalog enthält eine Farbenschlagsrangliste.  Gewertet werden die 5 besten Tiere eines Züchters  ( jung und alt – beiderlei Geschlecht ) in den vorher festgelegten Farbenschlaggruppen.

19. Der offizielle  Tierverkauf,  der auf der Ausstellung  verkäuflich  gemeldeten  King, darf nicht vor dem öffentlichen Einlass der Schaubesucher  erfolgen. Die Verkaufsvermittlungsprämie geht  zu Lasten des Verkäufers  und sollte  15 % des Verkaufspreises nicht übersteigen. Bei entsprechendem Raumangebot sollte eine separate Verkaufsbörse angegliedert werden. Kauf und Verkauf ist hier vom Einsetzen bis 1 Stunde  vor dem Aussetzen  möglich. Eine Sonderverkaufsausstellung  außerhalb  der Schau, bzw. der Tierbörse  ist unzulässig.

20. Sollte es erforderlich sein, wird dem King-CIub  Deutschland ein kostenloser Platz  (ca. 3 x 5 Meter) für seinen Werbestand in der Ausstellungshalle zur Verfügung gestellt. Einem Taubenfotografen, der Aufnahmen von unseren  Kingtauben macht,  muss kostenlos ein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt werden.

21.  Eine dem Ereignis angemessene  Eröffnungsfeier sollte durchgeführt werden.

22.  Das Aussetzten  der Tiere erfolgt am Sonntag gemäß den tierschutzrelevanten Bestimmungen, spätestens ab 12:00 Uhr, sofern jeder Aussteller sein eigenes Tier gemäß Abfrage durch die AL eingepackt hat.

23.  Mit der Übernahme  der Hauptschau  des KCD gehen alle Risiken zu Lasten des Ausrichters.

Der Gesamtvorstand des KCD

Sehr geehrter Ausrichter der Hauptsonderschau des King-Club Deutschland,

der King-Club beteiligt sich an der Ausrichtung der Hauptsonderschau mit einem Betrag von

                                                       600,00 €

Der zur Verfügung gestellte Betrag ist wie folgt zu verwenden:

  • 200,00 € zur Ausschmückung der Hauptsonderschau
  • 200,00 € für 20 SE a 10,00 € – diese müssen im Katalog veröffentlicht werden
  • 200,00 € als Zuschuss für die Freistellung der beiden Zuchtwarte vom Bewertungsauftrag

Wir hoffen, dass der King-Club Deutschland mit dieser Unterstützung zum Guten gelingen der

Veranstaltung beigetragen kann und wünscht dem Veranstalter für alle Vorbereitungen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Gehrmann

         1.Vorsitzender